Die Europäische Verpackungsverordnung (PPWR)

Die PPWR ist eine unmittelbar wirksame EU-Verordnung und ersetzt daher die bisherige Verpackungsrichtlinie, die zu divergierenden und inhomogenen Umsetzungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten führte. Unterschiedliche Kennzeichnungsvorschriften für Verpackungen (z.B. in Frankreich) sowie nicht idente Ansätze zur Regelung der Gebühren für die erweiterte Herstellerverantwortung führten zu Rechtsunsicherheiten, was geringere Investitionen in innovative und umweltfreundliche Verpackungen und Kreislaufmodelle zur Folge hatte.

Die EU Green Claims Directive (in Auszügen)

Seit Ende 2019 ist der EU Green Deal in Umsetzung, das große Ziel ist ein nachhaltiges, klimaneutrales Europa bis 2050. Zahlreiche Vorgaben in Form von Leitlinien und Direktiven werden dazu in den EU-Gremien beschlossen, eine Reihe davon bezieht sich auf den Kampf gegen Greenwashing bzw. die Stärkung der Interessen von Konsument*innen. Die Green Claims Directive ist eine umfassende Vorgabe für freiwillige Umweltaussagen zu Produkten und Unternehmen. Das Ziel ist es, Greenwashing zu vermeiden und Konsument*innen objektive Kaufentscheidungen für nachhaltige Produkte zu ermöglichen.