Anhand der EmpCo-Richtlinie der EU (seit 27. September 2026 in Kraft) Nachhaltigkeitskommunikation rechtssicher gestalten und Chancen wirksam nutzen
Ehrenpräsidentin Dr. h.c. Brunhilde Schram, MAS, MBA moderierte am 29. Oktober 2026 ein hochinteressantes Expert*innengespräch mit Dr. Martin Prohaska-Marchried, Partner bei Taylor Wessing zu diesem Thema.
Einige der Kernaussagen im Telegrammstil:
- Betroffen sind davon in erster Linie Produktbeschreibungen im B2C-Bereich
- Umsetzung in Österreich über die Veröffentlichung der UWG-Novelle im BGBl (BGBl. I Nr. 58/2026)
- Verboten sind damit allgemeine Umweltaussagen wie z.B. klimaneutral, umweltfreundlich, ökologisch, klimapositiv oder grün ohne eine sog. anerkannte hervorragende Umweltleistung
- Verboten sind auch Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierungssystem sowie sämtliche unternehmenseigene Label
- Achtung bei Aussagen zu Co2-Kompensationen, es gibt erste Gerichtsurteile zu Waldaufforstungsprojekten
- Achtung bei vergleichenden Aussagen
- Achtung bei der Bezeichnung Green Meeting
- Es gibt ein EmpCo-Zertifizierungssystem für Produkte
Nachfragen können Sie gerne direkt per Mail an unseren Experten richten: m.prohaska@taylorwessing.com
Wir dürfen bereits auf ein nächstes Expert*innengespräch im Dezember 2026 hinweisen, bei dem wir uns gemeinsam mit DI Gabrielle Poinsett, Expertin bei Quality Austria, mit dem Thema der integrierten Managementsysteme befassen werden. Details dazu im nächsten Newsletter.
Beitragsbild mithilfe von Chat GPT erstellt.

